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Günther Ernst Heinz Schulz

  1. Startseite
  2. Günther Ernst Heinz Schulz
Günther Ernst Heinz SchulzRichard2024-11-11T19:09:19+01:00
  • Personalien

  • Politischer Werdegang

  • Beruflicher Werdegang

  • Militärischer Werdegang

  • Lazarettaufenthalt

  • Verschiedenes

  • Rotes Kreuz

  • Grabstelle

  • Personalien

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Quelle: Wolfgang Stienes

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NameSchulz
VornameGünther Ernst Heinz
RufnameGünther
RangLeutnant
Alias Rang / NamePrivate Charles Mansfield, (ASN, 33642517), Hq Co. 106 Div.
Geboren28.11.1921 in Holten (Oberhausen) (NRW)
Gestorben / Hingerichtet14.06.1945 bei Denstorf (Niedersachsen)
Grablage
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Erstbestattung 18.06.1945 auf dem Hauptfriedhof Braunschweig (Niedersachsen). Beisetzung der Urne im Familiengrab auf dem Hauptfriedhof Neuss (Feld A13 Nr.115)
Erkennungsmarke-1647- 4./ Flg. Ausb. Rgt. 52 [13]
TeamkameradenManfred Bronny, Hans Reich, Karlheinz Weisenfeld
Datum & Ort Gefangennahme19.12.1944 in/bei Liége (Belgien), 21.00 – 22.00 Uhr
Auszeichnungen
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Sportabzeichen
Segelflugabzeichen
Letzte EinheitKommandokompanie Panzerbrigade 150
VaterHeinrich Hermann Schulz, geb. in Friedrichsanfang, Hildburghausen (Thüringen)
Rufname, VaterHeinz
Beruf, VaterVerwaltungsrat/Oberinspektor
Rang , VaterK.A.
Erkennungsmarke, Vater-41- San. Kp.227 [14] / -3060- St. Kp. G. E. B. 77 [15]
Mutter
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Erna Schulz geb. Busch, geb. in Vohwinkel, jetzt Wuppertal-Vohwinkel (NRW). Sie starb bereits 1925

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Summary in English

  • Politischer Werdegang

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NSDAP
Im Bundesarchiv in Berlin, in den Beständen des ehemaligen Berlin Document Centers, konnte nur die Mitgliedschaft von Heinrich Schulz, dem Vater von Günther Schulz, in der NSDAP festgestellt werden. Seine Mitgliedernummer lautet: 3161424. Eingetreten in die Partei ist Heinrich Schulz am 01.05.1933.

Der Personalakte von Günther Schulz, die beim Bundesarchiv in Freiburg liegt, ist zu entnehmen (Beurteilung vom 26.09.1944), dass Günther Schulz bis zu seinem Eintritt in die Wehrmacht, eine bewährte Führernatur in der nationalsozialistischen Jugenderziehung sei, wo er als HJ-Jungstammführer tätig war.

Im Stadtarchiv Neuss befindet sich die Meldekarte von Günther Schulz. Der Karte ist zu entnehmen, dass er ab 19.02.1940 beim R.A.D. K/212 Leverkusen-Schlebusch eingesetzt wurde.

  • Beruflicher Werdegang

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Ausbildung
In der Personalakte von Günther Schulz kann man etwas über seine Ausbildung finden. In einem Vorschlag zur Beförderung zum Kriegsoffizier finden wir seine Schulausbildung.

Der Bildungsgang von Günther Schulz wird wie folgt beschrieben: „Erziehung im elterlichen Hause, Volksschule, Realgymnasium, Oberrealschule, Abitur 1940“.

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Günther Schulz raucht seine Pfeife.
Quelle: In Familienbesitz.

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Laut der Sterbeurkunde, die im Stadtarchiv Neuss liegt, war Günther Schulz Medizinstudent.

Nach Angaben einer Bekannten, wollten Günther und seine Verlobte Ruth, nach dem Krieg zusammen in den deutschen Kolonien als Ärzte arbeiten.

Während seines Prozesses macht Günther Schulz Angaben zu seinem Studium. Frage von Colonel Crone: „Was haben Sie studiert, bevor Sie in die Armee gekommen sind?„ A: „Medizin, aber ich konnte nicht studieren. Ich bekam kein Studienurlaub; alle Leute bekamen Urlaub. Ich war 6 Jahre in der Armee. Nach 3 Jahren konnten die Leute studieren – Ich kam in Köln auf die Universität, dann kam ich nach Bonn und machte 14 Tage eine Einführung in Ekonomie (Ökonomie) an der Bonner Universität mit“.

  • Militärischer Werdegang

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Laut Personalakte hat Günther Schulz seine Dienstzeit bei der Wehrmacht am 12.07.1940 begonnen. Die hier genannten Informationen basieren auf unterschiedliche Quellen wie Meldekarte, Deutsche Dienststelle und der im Bundesarchiv befindlichen Personalakte.
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28.06.1940 EingezogenFlieger-Ausbildungs-Regiment 52 Bromberg
02.08.19404. Kompanie Flieger-Ausbildungs-Regiment 52
12.01.1942 – 20.06.1942Fliegerhorst Kompanie Münster-Loddenheide (Fliegertruppe, Segelflieger)
06.11.1942 – 28.02.19431./Flieger-Anwärter-Bataillon III in Lorient (Frankreich)
00.00.1943Flugführerschule A/B 11 (Schönwalde)
01.11.19431./Fernaufklärungsgeschwader 101, Grossenhain/Sa.,1. Schülerkompanie

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Beförderungen
28.07.1941Gefreiter
03.01.1942Unteroffiziers-Anwärter
30.01.1942Unteroffizier
01.11.1942Feldwebel
01.10.1941ROA bzw. KOA

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Lehrgänge und Beurteilungen
12.01.1942 – 20.03.1942 Kriegsoffizier-Vorauswahllehrgang; Beurteilung vom 15.04.1942:
„Geistige und Körperliche Anlagen: Sch. Ist ein über den Durchschnitt stehender, intelligenter wie aktiver Mensch. Körperlich ist er straff und sehnig und Strapazen gewachsen.
Charaktereigenschaften: Sch. zeigt trotz seiner Jugend schon die Umrisse eines fest gefügten, geformten Charakters. Er ist pflichtbewusst, offen und ehrlich. Seine Dienstauffassung ist einwandfrei, sein Auftreten Untergebenen gegenüber bestimmt. Vorgesetzten gegenüber militärisch korrekt. Er ist auf Grund seines heiteren Wesens und seiner Haltung bei Untergebenen und im Kameradenkreis sehr beliebt. Sch. hat bei der Ausübung seines Dienstes stets Eifer, ständige Einsatzbereitschaft und Verantwortungsbewusstsein gezeigt. Seine soldatische Haltung und Führung waren einwandfrei.“ 

13.04.1942 – 20.06.1942:
11. Lehrgang für Kriegsoffiziersnachwuchs, Luftkriegsschule 2, Berlin-Gatow. Beurteilung vom 20.06.1942:
Persönlichkeitswert und charakterliche Eignung: „Jugendliche, noch in der Entwicklung begriffene Persönlichkeit mit offenem, frischem Wesen. Gesundes Selbstvertrauen und Selbstbewusstsein. Charakterlich einwandfrei. Beliebter Kamerad. Führungsanlagen und Persönlichkeitswerte in ausreichendem Masse vorhanden, bedürfen nur noch der strafferen soldatischen Ausrichtung. In den Umgangsformen und im Auftreten genügend gewandt.“
Geistige Veranlagung: „Geistig überdurchschnittlich veranlagt. Gute Auffassungsgabe bei klarem und sachlichem Denkvermögen, Ausdrucksweise noch ungewandt, aber bestimmt. Ist strebsam und weiter bildungsfähig.“
Körperliche Veranlagung: „Mittelgrosse, schlanke Erscheinung. Sportlich einsatzfreudig mit ziemlich guten Leistungen.“
Militärische Leistungen und Eignung: „Im Unterricht bei ausreichender Beteiligung ziemlich gute Leistungen. Im Truppendienst noch wenig geübt, aber bemüht. Leistungen genügend, aber schwankend.“
Ergebnis der Untersuchung auf Fliegertauglichkeit: „Wehrfliegertauglich.“
Vorgeschlagene Verwendung: „Fliegendes Personal. Gemäss Vorbildung besonders geeignet zum Lastenflieger.“
Fliegerische Ausbildung: „Segelflugschein A, B, C.“
„Als geeignet für die Übernahme als Kriegsoffizier dem RLM (L.P.) vorgeschlagen.“
Besondere Bemerkungen:…
„Teilnehmer ist bereit, die Offizierslaufbahn mit begrenzter Dienstzeit einzuschlagen.“

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Günther Schulz. Quelle: In Familienbesitz.

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Günther Schulz mit Segelflugabzeichen. Quelle: In Familienbesitz.

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11.02.1943 Beurteilung des Hauptmanns und Kompaniechefs:

Die Beurteilung seiner Persönlichkeit ist im grossen und ganzen gleich wie die Beurteilung vom 20.06.1942. Erwähnenswert wäre vielleicht noch, das Günther Schulz gute Führungsanlagen, Selbstvertrauen, Selbstbewusstsein und bei gutem Ehrgeiz das Bestreben habe die ihm gestellten Aufgaben jederzeit gerecht zu werden.

Weiter heisst es in der Beurteilung:
„Als Zugführer im U.L.K. (Unterführer-Lehr-Kommando) hat Feldwebel Schulz seine Kenntnisse im Truppendienst vertieft und gefestigt. Er besitzt Eigeninitiative und Improvisationstalent, versteht es, selbstständig zu handeln. Seinen Untergebenen gegenüber ist er Vorbild durch sein straffes soldatisches Auftreten, er hat sie fest in der Hand und wirkt durch seine Frische und Lebhaftigkeit begeisternd und mitreissend. 
Gute Umgangsformen, höflich und bescheiden, bei Kameraden und Vorgesetzten geachtet. Fürsorglich für seine Untergebenen.
Seine weltanschauliche Haltung ist einwandfrei, versteht das nationalsozialistische Gedankengut gut weiterzuvermitteln. 
Feldw. Schulz ist auf Grund seiner Persönlichkeitswerte, seine Führeranlagen sowie seiner Kenntnisse uneingeschränkt zum Kriegsoffizier geeignet.“

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Günther Schulz. Quelle: In Familienbesitz.

  • Lazarettaufenthalt

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Entgegen der vorherigen Mitteilung der Deutschen Dienststelle das es keine Aufzeichnungen über Lazarettaufenthalte gäbe findet sich auf der Personalkarteikarte* von Günther Schulz sehr wohl eine Meldung. 
23.02.1944 Düsseldorf Teil-Lazarett Neuss, Lazarettkrankenbuch 355; Nasenpolypen nach Urlaub,
01.03.1944 zur Truppe entlassen.
*Signatur siehe Quellennachweis

  • Verschiedenes

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Der Untergang eines Greifs

PWI Report No. 7 21/22 Dec. 44 der First Army.
Dieser Report gibt einen Einblick in die Verhöre von Leutnant Schulz. 
Leutnant Schulz gibt zu Anfang die Feldpostnummer 32367 1 an. Er war sich allerdings nicht sicher ob die Nummer so stimmen würde. Da das Team Billing die Nummer 32397 nannte ist ein Fehler also nicht aus der Luft gegriffen, für die „1“ zum Schluss gibt es bisher keine Erklärung. Von der Gruppe (Görlich, Krause, Meyer, Miegel, Pollack, Schilz u. Wittsack) die bei Géromont gefasst wurde wissen wir nur das die Feldpostnummer für die Weihnachtspost nicht mehr in Betrieb war als die Gruppe inhaftiert wurde. Danach gab es wohl keine neue Nummer, es wurde von ihnen jedenfalls keine genannt. 
Günther Schulz erklärte das er es bedauerte an dem Unternehmen der Panzerbrigade 150 teilgenommen zu haben. Leutnant Schulz bestand darauf der US-Army helfen zu dürfen um den Aktivitäten der Panzerbrigade Einhalt zu gebieten. Schulz bat im Gegenzug darum sich selber erschiessen zu dürfen. Wie wir heute wissen wurde nichts daraus. Obwohl Lt. Schulz sich, während des Verhörs, in einigen kleinen Details widersprach konnten im grossen und ganzen seine Aussagen überprüft und bestätigt werden. Schulz bestätigte mit seinen Aussagen den PWI Report 17 vom 19/20 Dec. 44. Der PWI Report 17 beinhaltet die Aussagen von Billing und seinen beiden Kameraden, die Informationen von Leutnant Schulz waren allerdings detaillierter. Schulz nennt den Tarnnamen von Skorzeny, er sagt aber das er „Solar“ nie gesehen habe. Schulz schätzt die Stärke der Panzerbrigade 150 auf 2000-2500 Mann. Als Grund für den Zuwachs nennt der Report das hinzufügen von Fallschirm-Jägern (das Hermann Goering Fallschirmjäger-Regiment z.b.V wird hier namentlich genannt). Schulz geht noch etwas auf die Zusammensetzung der Panzerbrigade ein, er kennt allerdings keine genauen Details. Laut Schulz seien Anfang November ungefähr 900 deutsche und amerikanische Fahrzeuge in Grafenwöhr eingetroffen. Die deutschen Panzer (Panther und Tiger) wurden zurecht gemacht so dass diese aus der Ferne wie amerikanische Panzer aussahen. Dazu bekam die ganze Brigade US-Uniformen. Die Panzerbrigade 150 wurde zunächst in zwei, später in drei Züge eingeteilt Schulz erklärte das Mitte November Übungen stattgefunden hätten. Die Einheit Stielau wurde während der Übungen über die drei Züge der Panzerbrigade verteilt. Ein Teil der Übungen bestand aus Nachtmärschen und das gegenseitige Identifizieren. Beim Passieren von Brücken und Strassen wurde das sogenannte „Durschschleusen“ geübt. Als Erkennungszeichen verwendete man blau leuchtende Taschenlampen, die deutsche Armee hatte Taschenlampen die es erlaubte mit unterschiedlichen Farben zu leuchten (PWI-Report 1-24/25 Dec. 44) . Nach Aufforderung zur Identifikation berührte man mit der linken Hand den Kopf. In diesem Zusammenhang ist Interessant das bei den Verhören der Gruppe um Leutnant zur See Günther Schilz das Passwort „Scheibenhonig“ als aktuelles Erkennungszeichen genannt wurde. 
Laut Schulz hatte die Brigade die Aufgabe als Sabotage-Einheit Verwirrung zu stiften und die Führung zu haben beim Nähern von Eliteeinheiten (was auch immer damit gemeint sei.). Das infiltrieren hinter der feindlichen Frontlinie geschah nachts. Tagsüber ruhte sich die Brigade in den Wäldern aus. Die Brigade sollte tagsüber in US-Uniform erscheinen und einen panischen Rückzug vortäuschen. Man glaubte auf diese Weise wichtige Strassen und Brücke unter deutsche Kontrolle bringen zu können. Die dritte Kampfgruppe der Brigade (bis 17.12.44 Hardick danach v. Fölkersam) wurde am 18 Dezember zum Sammelplatz in der Nähe von Stavelot verlegt. Zeitgleich wurde die zweite Kampfgruppe (Scherf) nach Honsfeld verlegt. Wo die anderen eingesetzt wurden wusste Schulz nicht. Schulz gab an zu einem, wie die Amerikaner es nannten, „communication destroyer team“ zu gehören. Sein Team und drei weitere solcher Teams seien im Sektor Stavelot-Liege unterwegs. Laut Schulz bestand die Aufgabe darin Strassen durch Zerstörung oder Baumhindernisse unpassierbar zu machen, und dadurch den Nachschub amerikanischen Materials zu hindern. Gleichzeitig wurden Radio-Jeeps (Nachrichteneinheiten) losgeschickt. Diese sollten die Maas-Brücken zwischen Namur und Liegé (Lüttich / Luik) im Auge behalten. Auf Karten die das Team bei der Gefangennahme bei sich hatte waren folgende Linien markiert: Münstereifel-Aachen-Tongres (Tongern)-Charleroi-Dinant-La Roche.
Die Deutschen hätten folgenden Plan; Die Einheit Stielau sollte in der Umgebung der Maas Verwirrung stiften, wie bereits beschrieben. Den Zustand der über die Maas führenden Brücken melden, da diese intakt eingenommen werden sollten. 
Schulz berichtete das ein Angriff auf das Hauptquartier von Eisenhower in Paris geplant war. Dabei sollten alle Offiziere getötet werden. Skorzeny wollte, in US-Jeeps und US-Uniformen, mit 30 Mannschaften durch Frankreich fahren. Es sollte nach einem Gefangenentransport mit deutschen Kriegsgefangenen aussehen. Einige Männer von Skorzeny sollten darum in Offiziersuniformen gekleidet sein. In einem Pariser Café wolle man sich mit Französischen Sympathisanten treffen die sich den Deutschen anschliessen würden. Schulz sagte das er in Grafenwöhr, Anfang Dezember, bei einer Offiziersbesprechung von Hardieck über das Unternehmen informiert worden sei. Schulz berichtet das Hardieck beim Marsch nach Münstereifel verwundet wurde. Laut Schulz war Skorzeny schon unterwegs nach Paris. Schulz meinte das alle Offiziere dort Gefahr liefen da mit deren Tod das Chaos vergrössert würde. 
Schulz berichtete den Amerikanern das Sie die Radio-Teams der Einheit Stielau am besten in der Nähe von Maas-Brücken zu fassen bekommen würden Er erwähnte auch den Besitz von Giftampullen, u. A. in Gürtelschnallen und Feuerzeuge. Heinz Rohde erwähnte 1951 in „Der Spiegel“ („Mit Shakespeare-Englisch“) ebenfalls Feuerzeuge die mit Gift präpariert waren. Schulz erklärte das Major v. Schrötter die Instruktion gegeben habe das sie das Gift einnehmen sollten im Fall der Gefangennahme. Laut Schulz hatten die meisten Jeeps der Panzerbrigade 150 keine Frontscheibe. Zum Schluss ist auch noch die Rede davon das der Leutnant den Amerikanern eine Namensliste von Mitgliedern der Einheit Stielau gegeben hätte. Die Liste liegt dem Report allerdings nicht bei. 
Wir arbeiten daran…..

Anmerkung zum Komplex Frankreich.
Im Niederländischen Nationalarchiv befinden sich ein Verhörprotokoll (1946) und Prozessunterlagen im Fall Arend de Bruin. Arend de Bruin war Mitangeklagter im Dachauprozess (M1106). Sein Verfahren wurde jedoch vorzeitig eingestellt. Von der vorzeitigen Einstellung des Verfahrens findet man einen Zeitungsartikel (28.08.1947) in einer Niederländischen Tageszeitung, dieser Artikel ist hier online zu finden. Da de Bruin sich freiwillig der Waffen-SS angeschlossen hatte wurde ihm 1948 in den Niederlanden der Prozess gemacht, und wurde verurteilt. Die Unterlagen sind allerdings bis 2025 nur im Lesesaal, nach Voranmeldung, einzusehen. Es dürfen bis dahin weder Kopien noch Fotos von den Unterlagen gemacht werden. Nur das Abschreiben ist erlaubt. Das zitieren aus dem Material ist dann wieder so eine Sache. Die Niederlande schützen Nazis, wie ich meine, besser wie Deutschland das tut. Auch wenn die Leute schon Jahrzehnte tot sind, de Bruin starb bereits in den 1970er Jahren. Man kann davon halten was man will, ändern kann man es nicht. Nur so viel; Zu dem Komplex „Paris“ macht Arend de Bruin eine Aussage die der von Schulz sehr nahe kommt. Allerdings sagt de Bruin nichts über einen Anschlag auf Eisenhower. Laut de Bruin wollte v. Schrötter mit seinem Team nach Paris um dort Kontakt mit dem Deutschen Widerstand auf zu nehmen, Treffpunkt sei ein Pariser Kaffee. Momentan wird dieser Komplex neu Untersucht. Arend de Bruin hatte zu dem Zeitpunkt der Verhöre in den Niederlanden nichts davon irgendwelche Gerüchte in die Welt zu setzen. Es war weder zu seinem Vorteil, noch zu seinem Nachteil das er dies erwähnte. Beide Aussagen zusammen genommen, die von Schulz und die von de Bruin, ergeben ein völlig neues Bild.

Prozessakte Schulz
Die Prozessakte liegt sowohl in englisch als auch in deutscher Übersetzung vor. Das Verfahren fand am 05.05.1945 statt. Der Ort, an dem das Verfahren stattfand, wird nicht genannt, nur die Uhrzeit, 10.15 Uhr. Das ganze Verfahren hier wieder zu geben würde zu langatmig. Lieber sollen an geeigneter Stelle einige erstaunliche Einzelheiten bekannt gegeben werden. Der Angeklagte wurde zum Schluss des Verfahrens auf dessen Gesuch als Zeuge vernommen. Leutnant Schulz antwortete laut Protokoll in englischer Sprache. Er gab an, ungefähr seit 6 Jahren bei der Wehrmacht, in Deutschland gedient zu haben. Zu der Einheit Stielau sei er am 07.11.1944 gekommen. Günter Schulz wurde befragt wie er zu dieser Aufgabe, gemeint ist die Operation Greif, gekommen sei.
„Ich war im August 1944, in Einsheim vor einem Deutschen Gericht, weil ich versucht hatte hinüber in die amerikanischen Linien zu kommen. Dafür wurde ich mit 3 Monaten unter Entlassung bestraft, aber das Gericht sagte, ich müsse an die Front gehen und würde 3 Monate Gefängnis bekommen. Das stand in meinen Papieren und ich kam nach Feldsheim, den Stab der Fallschirmtruppen und war dann in Wintersteig. 40 Tage war ich in Wintersteig in einer Fallschirmkompanie. Dann musste ich nach Deutschland fahren und einen deutschen Deserteur gefangen nehmen: und dann fand ich ihn nicht und kam zu der Einheit zurück, nach Wintersteig und als ich zu dem Bataillon-Kommandanten kam, nach Wintersteig, sagte er mir, ich müsse nach Berlin gehen, weil ich etwas Englisch und Französisch spreche und fragte mich, ob ich das möchte. Ich sollte ein Dolmetscher werden. Dann fuhr ich nach Berlin. Es war am 7. November 1944. In Berlin kam ich zu dem Hauptquartier der Fallschirmtruppen. Ich musste dort meine Papiere ausfüllen und wurde dann zu der Einheit SKORZENY geschickt. Bei der Einheit SKORZENY wurden mir englische und französische Fragen gestellt und ich war im Stande sie zu beantworten. Und er teilte mir mit, das ich in eine Gruppe eingeteilt sei. Es gab viele Gruppen – – 1, 2, 3 und 4; die beste sprach englisch. Von dort musste ich unter dem Geheimwort “Abunheughl“ nach Grafenwöhr fahren.“

Bis hier soll dieser Teil der Aussage von Günther Schulz erst einmal reichen, und wir werfen einen Blick in die Personalakte von Leutnant Günter Schulz.

Das Feldgericht
Das Bundesarchiv (Militärarchiv) in Freiburg ist im Besitz der Personalakte von Leutnant Günther Schulz. Darin befindet sich ein Urteil das von einem Feldgericht über den jungen Leutnant verhängt wurde.

Quelle: BArch PERS 6/220183. Digitalsat / invenio

Auf Grund der Straffälligkeit (militärischen Diebstahl) von Günther Schulz kam es zusätzlich am 26.09.1944 in Grossenhain zu einer Sonderbeurteilung. Vieles stimmt mit vorigen Beurteilungen überein.

Hier sollen nur die markantesten Stellen der Kriegsbeurteilung zitiert werden:

„Eine Bewährung vor dem Feinde konnte aus Mangel an Gelegenheit nicht erbracht werden. Seine dienstlichen Kenntnisse und Leistungen sind ziemlich gut, arbeitet schnell, ist wendig und anpassungsfähig. Sein militärisches Auftreten ist soldatisch, sicher, stets einsatzfreudig. Hat sich mit Nachdruck um die Frontverwendung als Fallschirmspringer beworben.“
…. „Besitzt Eigeninitiative und Improvisationstalent, kennt keine Schwierigkeiten. Inf. Erfahrung wurden in der Zeit vom 5.11.42 – 28.03.43 beim Fluganw. Batl. III in Lorent erworben.“

Es wird noch der Vorschlag gemacht Leutnant Schulz in nächster Zeit als Zugführer einer Fallschirmeinheit einzusetzen. Es wurden bedauerlicher Weise keine Prozessunterlagen gefunden. Die Hintergründe der angeklagten Tat, des militärischen Diebstahls, bleiben uns verborgen. Es lässt sich nicht sagen ob die Freundin von Günther Schulz wirklich nichts von dem Urteil wusste und daher davon ausging das ihr Freund sich tatsächlich völlig freiwillig für das Unternehmen meldete. Es ist denkbar das Günther Schulz die Affäre um das Feldurteil vor der Heimat geheim gehalten hat. Da sein Vater darüber bestimmt nicht erfreut gewesen wäre.

Dolmetscher
Wir wollen uns noch einmal das Verfahren vor dem amerikanischen Militärgericht ansehen. Günter Schulz machte dort noch eine bemerkenswerte Aussage.

„Ich kam in Grafenwöhr an und dort waren 30 Leute. Dann kam ich zu einem Deutschen Offizier, Oberleutnant STEELO und wir durften uns nur englisch unterhalten und er sagte mir das ich englisch mit einem amerikanischen Akzent sprechen lernen muss., weil ich als Dolmetscher gehen würde…..“.

Die Sache mit dem Dolmetscher ist insofern interessant weil auch der Obergefreite Fritz Christ, alias Leutnant Charles Smith in einem Artikel in „Der Stern“ vom 20.04.2004 davon erzählt. Auch in dem Schriftstück der Verhandlung gegen u. a. Leutnant Arno Krause heisst es: „Jeder der Angeklagten wollte sich selbst verteidigen. Sie alle erzählten, das sie von ihrer Einheit gegen den 1. Nov. 1944 herausgenommen worden waren und nach Grafenwöhr geschickt wurden, wo sie als englische Dolmetscher ausgebildet werden sollten und sollten später auch diese Arbeit ausführen….. .“

Ob es sich hierbei um reine Schutzbehauptungen oder um die Wahrheit handelt kann heute nicht mehr mit Sicherheit gesagt werden.

Brauchbare Informationsquelle der Amerikaner oder Lügenbaron ?
In seiner Aussage gibt Leutnant Günther Schulz an, dass er zu den Amerikanern überlaufen wollte. Er habe den beiden amerikanischen Offizieren u. a. Landkarten übergeben. Landkarten auf denen sowohl die Linien des geplanten Durchbruchs als auch die abgesetzten Fallschirmtruppen eingezeichnet waren. Leutnant Schulz bekam vom Colonel (nicht namentlich genannt) Gelegenheit etwas für seine Situation zu tun. „…und ich würde eine amerikanischen Uniform bekommen und durch Huy, Namur und Liege zurückfahren und ich solle die anderen Leute auffinden wir würden früh am Morgen abfahren und bis zur Nacht fahren. Es war ruhig aber sie fanden sie nicht. Dann wurde ich mit den anderen drei Kameraden (Bronny, Reich u. Weisenfeld) vor Gericht gestellt. Ich war ein Zeuge. Nach der Verhandlung kam ich nach Namur. Ich sprach mit einem amerikanischen Captein und ich sagte ihm, dass ich nach Namur, dem Headquartiers gekommen sei, um eine Information zu geben und von Namur wurde ich nicht einvernommen. Ich kam nach Paris, Versailles und es war am Weihnachtstag; In Versailles war es Weihnachten und ich kam in ein anderes Headquarters und wurde über das Attentat auf General EISENHOWER befragt, welches Skorzeny plante. Von Versailles kam ich nach Reims. In Reims sprach ich mit einem amerikanischen und einem britischen Captein ungefähr – – es waren ungefähr 3 Wochen.
Ich habe ihnen meine Angelegenheiten erzählt und sie schenkten mir Glauben, sie glaubten nur nicht das ich ein Deutscher Offizier bin. Sie sagten mein Soldbuch sei eine Fälschung und dann wurde ich einvernommen und konnte beweisen das ich der Mann bin, dem dieses Soldbuch gehört und dann arbeitete ich. Ich habe gearbeitet; Ich habe allein gearbeitet. Ich bekam Papiere und Pläne, Landkarten und arbeitete für den MIC (zum detaillierten Verhörprotokoll), ungefähr drei Strassen und die Unterstände und andere Sachen, die im Rheinland waren; und von Reims kam ich mit einem britischen und amerikanischen Captain nach Reven und hatte auch dort Arbeit und dann hatte ich – – der Captain sagte, das ich sein Vertrauen habe und dass ich mit ihm arbeiten solle, die Mordtaten der SS-Leute ausfindig zu machen und dann habe ich einige SS-Leute bekommen und habe sie vernommen und habe dem Captain wahrheitsgemäss berichtet.“ 
Frage:
„Wurden infolge oder als Belohnung für ihre Informationen Ihnen in dieser Zeit, die Sie mit dem MIC zugebracht haben, irgendwelche Versprechungen oder stillschweigende Versprechungen gemacht?“
Die Antwort des Angeklagten:
„Sie sagten mir das ich vor Gericht kommen würde, das meine Unterlagen richtig sind, das dies bewiesen wurde und dass mein Fall in Ordnung ist. Ich war ein Kriegsgefangener und sollte meine Nummer bekommen, eine Kriegsgefangenennummer.“
Eine weitere Aussage des Angeklagten ist zumindest erstaunlich zu nennen.
„Einige meiner Freunde waren an dem Attentat auf Hitler beteiligt. Bezüglich der Namen und dem entsprechenden Beweis will ich sagen, das ich die Namen bei dem MIC angegeben habe“.
Es ist schon reichlich schwer, in den Aussagen von Günther Schulz, Wahrheit und Dichtung voneinander zu trennen. Das Gericht hat seinen Aussagen allerdings keinerlei Beachtung geschenkt. Nachdem der Anwalt von Leutnant Schulz die Befragung beendet hat übernimmt der Ankläger die Befragung des Angeklagten in einem Kreuzverhör. Der Ankläger bezweifelt, dass Leutnant Schulz zu den amerikanischen Streitkräften überlaufen wollte, sowie er das mehrfach während der Befragungen behauptete.
……..F: .„Nachdem Sie durch die deutschen Linien durch waren und von den eigenen Soldaten weg, was hat Sie davon abgehalten, die deutsche
……..Kleidung anzuziehen und sich dem ersten amerikanischen Soldaten, den Sie sahen, zu übergeben?“

……..A: .„Ich hatte meine Feldjacke an, was die deutsche Uniform darstellte und darunter die amerikanische Uniform.“
……..F: .„Was hat sie daran gehindert, die deutsche Kleidung, die sie in dem Auto hatten, anzuziehen und sich dem erstbesten Soldaten der
……..amerikanischen Armee zu übergeben?“

……..A: .„Der Angriff der deutschen Streitkräfte richtete sich gegen Malmedy und ich glaube, die deutschen Truppen sind in Malmedy durchgebrochen,
……..aber wenn ich mein Auto durch die Bulge durchgebracht hätte, hätte ich meine Informationen bekommen können für das Hauptquartier, es wäre
……..in Ordnung gewesen.“
……..F: .„Was hat Sie davon abgehalten, diese deutschen Kleider anzuziehen und sich am folgenden Tag in Verviers zu übergeben?“
……..A: .„In dem Fahrzeug hatten wir Feldjacken an.“
Dergleichen Fragen wurden dem Angeklagten mehrmals gestellt.
Es gab in den Augen des Anklägers noch einige Situationen mehr, in denen der Angeklagte sich ohne weiteres den amerikanischen Streitkräften hätte stellen können.
Nachdem der Ankläger seine Befragung beendete, folgte eine Befragung des Angeklagten vom Gericht.
Nach den ersten Fragen des Gerichts erbat der Angeklagte sich äussern zu dürfen.
Das Gericht lies dieses zu und Leutnant Günther Schulz legte eine, es war die letzte, Erklärung ab:
„Ich habe Dinge mittels welcher ich beweisen kann das meine Sachen – als ich in die amerikanischen Linien gehen wollte. Ich bin 5 Monate in einem amerikanischen Gefängnis gewesen und habe mit allen Leuten gesprochen, mit den Leuten, die mich einvernommen haben und mit denen ich zusammengearbeitet habe. Sie sagten mir, nachdem ich Arbeit geleistet hatte, dass ich die Wahrheit gesagt habe, dass alle Einzelheiten von den Amerikanern bewiesen worden seien und ich wollte sagen, dass ich für die Amerikaner arbeiten und alles tun werde, für amerikanische Sachen und es wurde gesagt, wenn ich nach Deutschland kommen werde, werde ich die Leute einvernehmen, die etwas ungesetzliches gemacht hatten, und ich war glücklich, dass nach der Friedensschliessung alle Leute Deutschlands werden arbeiten können und wir alles für die Amerikaner werden tun können, die uns befreit haben.“
„Das ist alles was ich über diese Sache zu sagen habe.“
Soweit die deutschsprachige Übersetzung des Protokolls. Übersetzt wurde das Schriftstück von: Weissova. Weitere verwendbare Angaben fehlen.

Die Verlobte
Zum Zeitpunkt seiner Gefangennahme war Leutnant Günther Schulz verlobt. Seine Verlobte Ruth, sie soll hier nur beim Vornamen genannt werden, hat spätestens im Dezember 1945 vom Tod ihres Verlobten erfahren. Die damalige Verlobte hat nach dem Krieg geheiratet und eine Familie gegründet. Sie ist 2010 verstorben.

Drei Briefe aus Braunschweig
Aus dem Nachlass des Vaters von Günther Schulz stammen unter anderem drei handschriftliche Briefe von Pfarrer Walter Freise (Ev. Luth. Pfarramt St. Petri, Braunschweig). Der erste Brief, vom 09.12.1945 ging damals offensichtlich an seinen Kollegen in Neuss. In dem kurzen Schreiben heisst es:
„Der Leutnant Günther Schulz ist durch ein amerikanisches Kriegsgericht zum Tode verurteilt und am 14. Juni mit 5 Kameraden gestorben. Er wurde erschossen. Er starb als deutscher Offizier. Seine letzten Worte waren:
„Ich bin unschuldig – Ich weiss nicht warum ich sterben muss. Ich sterbe für Deutschland“
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Der Pfarrer beendet sein Schreiben mit einer Bitte: „Das beiliegende Halstuch soll seiner Braut übergeben werden“.

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Pfarrer Freise: „An der Richtstätte habe ich sie alle gesprochen“.

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Den zweiten Brief hat Pfarrer Freise am 26.12.1945 an die Verlobte von Günther Schulz gerichtet. Dem Inhalt nach ist dies der erste direkte Kontakt zwischen dem Pfarrer und der Verlobten. In dem Brief beschreibt Pfarrer Freise wie er die Geschehnisse erlebt hat.

„Sehr geehrtes Fräulein   …..  !

In herzlichster Anteilnahme grüsse ich Sie.
Am 13. Juni wurde ich zum Gefängnis gerufen. Dort erfuhr ich, das am 14. Juni 6 deutsche Soldaten erschossen werden sollten. Ich suchte sie in ihren Einzelzellen auf. Ihr Verlobter war ruhig und gefasst. Er bat mich, mit ihm zu beten.
Am nächsten Morgen waren diese 6 Unglücklichen schon fort. Ich fuhr den Amerikanern hinterher. An der Richtstätte habe ich sie alle gesprochen. Ich geleitete jeden zum Pfahl. Ich sprach zuletzt mit Ihrem Verlobten. Er starb als tapferer deutscher Offizier. Er trug mir Grüsse auf. Seine letzten Worte waren:
„Ich bin unschuldig“. Wortlos hauchte er seinen letzten Atemzug aus. Er war sofort tot. Am 18. Juni beerdigte ich die Opfer auf dem hiesigen evangelischen Hauptfriedhof. Sein Grab ist in der Abteilung 13 III. Klasse Nr. 621. Er bat um ein Kreuz für sein Grab. Gott tröste Sie und gebe Ihnen Kraft!“

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Pfarrer Walter Freise: „Ich geleitete jeden zum Pfahl“

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Der dritte Brief von Pfarrer Freise ist ebenfalls an die Verlobte von Gunther Schulz gerichtet, datiert ist der Brief vom 09.01.1946. Es geht in dem Brief darum, dass die Verlobte nach Braunschweig kommen will. Der Pfarrer schreibt darüber hinaus, dass eine Überführung möglich ist, er nennt auch den Namen eines Bestattungsunternehmen in Braunschweig. Somit wissen wir, dass die Familie doch recht schnell über den Tod von Leutnant Günther Schulz informiert war.
Viel später soll noch ein Päckchen mit den Habseligkeiten des Hingerichteten an dessen Verlobte gegangen sein. Eine Freundin der damaligen Verlobten von Günther Schulz wusste zu berichten, dass es ein Päckchen mit persönlichen Sachen von Günther Schulz gab. Es war bereits nach 1969, als Ruth ihrer Freundin das Päckchen zeigte. Die Verlobte von Günther Schulz wusste zu dem Zeitpunkt als sie das Päckchen bekam, dass ihr Verlobter sich freiwillig gemeldet hatte, um über Feindesland mit dem Fallschirm abzuspringen.

Hier bemerken wir nun, dass es ein Defizit gibt zwischen dem, was Angehörige und in diesem Fall die Verlobte wussten, und was sich tatsächlich in den Ardennen abgespielt hat. Denn, wie wir heute wissen, wurde Leutnant Günther Schulz nicht als Fallschirmspringer gefasst. Günther Schulz war im Team von Manfred Bronny, Hans Reich und Karl-Heinz Weisenfeld. Das Team wurde am 19.12.1944 in Lüttich (Luik) in einem Jeep gefasst.

Die Abschiedsbriefe
Aus dem Nachlass von Heinz Schulz stammt der Abschiedsbrief seines Sohnes. Der Abschiedsbrief, sowie die Briefe von Pfarrer Freise wurden mir übergeben. Im Archiv des Roten Kreuzes in Genf liegen sowohl der Brief, den Günther Schulz an seinen Vater richtete, als auch der Abschiedsbrief, der an die Verlobte gerichtet war. Das lässt den Schluss zu, dass die Abschiedsbriefe zusammen mit dem Totenschein verschickt wurden. Es muss davon ausgegangen werden, dass es Jahre gedauert hat bis die Abschiedsbriefe den Vater und die Verlobte erreichten, zu einem Zeitpunkt als diese schon längst vom Schicksal des Sohnes und des Verlobten erfahren hatten. Pastor Freise hatte die Angehörigen sehr schnell informiert. Der Totenschein wurde am 06.08.1947 abgestempelt, der Poststempel auf dem Briefumschlag der Deutschen Dienststelle zeigt den 15.02.1948.

Aus dem Abschiedsbrief, an den Vater geht hervor, dass es wohl schon länger keinen Kontakt zwischen Vater und Sohn gegeben hat, weil auch der Vater in den Krieg gezogen war. Eine Überprüfung der Daten von Heinz Schulz hat ergeben, dass dieser am 24.02.1941 aus der Sanitätskompanie 227 entlassen wurde, ein Grund wurde nicht angegeben. Er muss allerdings wieder einberufen worden sein, denn laut Meldung vom 10.02.1945 war Heinz Schulz bei der 2. Kompanie Festungs-Pionier Bataillon 53. Am 17.08.1945 wurde er von einer britischen Entlassungsstelle registriert. Von der Kriegsgefangenschaft selber, liegen der Deutschen Dienststelle keine Unterlagen vor.

Der Abschiedsbrief, aus dem Nachlass von Heinz Schulz, wird seit Jahrzehnten in einer Hülle aufbewahrt, dort soll er vorerst bleiben. Allerdings werde ich den Brief doch einmal einem Fachmann vorlegen. Der Brief weist nämlich einen roten Stempel „Photocopie“ auf. Handelt es sich nun bei diesem Brief um eine Kopie? Die Fotokopien (negative der Briefe) aus dem Archiv des Roten Kreuzes weisen keinen Stempel auf. Beide Fotokopien weisen allerdings eine andere Besonderheit auf. Rechts oben in der Ecke steht „RAO USD 23“. Diese Notiz wurde nicht nachträglich auf die Kopie geschrieben sondern wurde mit kopiert. Was es damit auf sich hat ist bisher ungeklärt. Allerdings hat nachfragen beim Roten Kreuz wenig Sinn, da es bis zu einem Jahr dauern kann bis von dort eine Antwort kommt.

Hier nun kommentarlos die beiden Abschiedsbriefe:

„Braunschweig den 13.06.1945

Mein lieber Vater !

Du warst auch Soldat und zum dritten Mal in diesem letzten Krieg. Wo magst Du sein? Ich weiss nichts von Dir! Mein Vater ! Dieses ist mein letzter Brief. Ich bin zum Tode verurteilt. Mach’ dir keine Sorgen um mich. Lass Dir von deinem Sohn, unter Gottes Eid schwören, dass ich dein Günther, unschuldig bin. Der Herrgott wird nicht schweigen Vater! Ich danke Dir für all’ deine Liebe und Güte. Du machtest mir das Leben schön – Der unselige Krieg brachte mich fort von Dir. Und nun bleibt mir nur eines, mein lieber guter Vater. Dir zu sagen: Jahre Leid, Jahre Glückseligkeit – Ganz gleich, Du mein lieber Paps warst mein bester Kamerad – mein Vater. Sorge Dich um meine Ruth! Sie ist mein ein und alles! Kameraden und Leute, die mit mir zusammen waren werden zu Dir kommen und Dir von meinem Schicksal berichten. Denke stets an mich. Du kennst mein Herz und meine Gedanken. Vor Dir kann ich auch bestehen. Das einzigste was mich alles ertragen lässt, ist der Gedanke – einmal muss der Mensch ja doch sterben. Doch ich weiss ja nicht warum! Als Offizier stehe ich fest und grade. Ich bin ja dein Sohn und darauf bin ich stolz! Ich grüsse Dich in Hochachtung und Liebe!
Dein getreuer Sohn Günther“

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Abschiedsbrief an den Vater in der Hülle in der die Familie den Brief über
Jahrzehnte aufgehoben hat. Quelle: W. Stienes.

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„Braunschweig den 13.06.1945

Meine unsterbliche Liebe!

Dieser Brief der erste nach fast 8 Monaten soll mein allerletzter sein. Viele Menschen werden Dich besuchen und Dir von meinem Schicksal berichten. Vor Gott bin ich unschuldig. Ich weiss nun gar nichts von Dir, Liebling. Hoffentlich hasst Du meine Benachrichtigungen auch erhalten! Alle Zeit, die Zeit der Kriegsgefangenschaft, habe ich überstanden – Du warst auf allen Wegen bei mir – auch auf meinem letzten steht Dein liebes Angesicht ganz nah vor mir. Unsere Zukunft auf Erden ist nun nicht in Erfüllung gegangen aber ich weiss – beim Allmächtigen, dort sehen sich alle Menschen wieder – Auch Du und ich. Hab‘ Dank für all‘ die Jahre voller Liebe und Sonnenschein. Du allein weisst wie ich denke und fühle. Du allein kennst mein innerstes Herz. Behalte mich stets in deinem Herzen. xxx,- Dein Verlobter, ich sterbe nicht für eine Idee, ich muss sterben durch menschliches Gesetz. Glaube mir, mein Sonnenschein, ich werde vor dem Gottesgericht bestehen. Ganz nah seh‘ ich Dich vor mir, schaue tief in deine schönen, blauen Augen und küsse Dich endlos ganz fest bin ich so in unserer unsterblichen Liebe, wie wir sie immer genannt haben. Nun wird sich’s erweisen. Ich bin Deins – über den Tod hinaus klingen meine Worte zu Dir : Meine Liebe Frau! Du allein warst die Erfüllung meines Lebens! Leb‘- wohl – Vergissmeinnicht: Küsschen!
Dein treuer Verlobter. Günther“

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Record Group 111: Records of the Office of the Chief Signal Officer, 1860 – 1985. Quelle: National Archives

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Stadtarchive Braunschweig und Neuss
Es liegen zwei Sterbeurkunden vor. Eine Urkunde aus dem Stadtarchiv Braunschweig, 2507/1945, als Sterbedatum wird der 14.06.1945 genannt. Die zweite Urkunde liegt im Stadtarchiv Neuss, 928/1947. Auf der Sterbeurkunde in Neuss wird als Todestag der 15.06.1945 genannt.
Wir wissen aber aus den Briefen von Pastor Freise, dass Günther Schulz mit Sicherheit am 14.06.1945 hingerichtet wurde. Die Hinrichtung(en) fand(en) in einer Kiesgrube zwischen Denstorf und Wedtenstedt statt. Heute ist die Kiesgrube voll Wasser. Auf Satellitenfotos kann man die Grube leicht finden, sie liegt an der rechten Seite wenn man von Denstorf in Richtung Wedtenstedt geht.
Im Buch „Braunschweig zwischen Krieg und Frieden“ (ISBN: 3926701226) werden die Hinrichtungen von Heinz Petry und Josef Schöner beschrieben. Die beiden jungen Männer wurden am 01.06.1945 an der gleichen Stelle hingerichtet, an der auch Günther Schulz starb. Von der US-Army wurde der Braunschweiger Standesbeamte Wilhelm Adenstedt als Zeuge hinzugezogen. Alle Sterbeurkunden der Hingerichteten bei Denstorf wurden auf mündliche Anzeige des Standesbeamten Adenstedt ausgestellt.
Die fünf Kameraden die laut Pastor Freise zusammen mit Günther Schulz starben waren: Karl Zimmermann, Otto Teuteberg, Heinrich Rohlfing, Curt Bruns und Hans Becker. Alle Sterbeurkunden liegen im Braunschweiger Stadtarchiv. Von den Männern verfasste Abschiedsbriefe dürften im Archiv des Roten Kreuzes in Genf liegen.
Der Heimatpfleger der Stadt Vechelde zu der auch der Ort Denstorf gehört, hat bei der Friedhofsverwaltung in Braunschweig über den Verbleib der Gräber recherchiert. Da keiner der Hingerichteten bei der Kriegsgräberfürsorge bekannt war, mussten die Leichname anderweitig bestattet worden sein. Keines der ursprünglichen Gräber auf dem Braunschweiger Zentralfriedhof existiert heute noch. Die meisten sterblichen Überreste wurden nach Exhumierung eingeäschert. Joseph Schöner wurde nach seinem Tod sofort auf dem katholischen Friedhof von Braunschweig beigesetzt. Das Grab existiert heute ebenfalls nicht mehr. Becker und Zimmermann verblieben bis zur Einebnung der Gräber auf dem Zentralfriedhof. Ob die Urnen aller Eingeäscherten in deren Heimatorte überführt wurden, wie es im Fall Günther Schulz geschah, wurde nicht recherchiert. Bekannt ist nur, dass die Leichname von Heinz Petry und Heinrich Rohlfing 1948 bzw. 1950 exhumiert und in ihre Heimatdörfer überführt und bestattet wurden.

Bundesarchiv Abteilung PA, ehemals Deutsche Dienststelle (WASt)
Aus Familienbesitz liegt ein Schreiben der Deutschen Dienststelle an den Vater von Günther Schulz vor.
Der Brief an Heinz Schulz, ist allerdings nicht die offizielle Todesnachricht seines Sohnes. Das Schreiben wurde in Berlin am 15.02.1948 abgestempelt. Laut Schreiben lag der Totenschein des Roten Kreuzes in Genf bei. Dieser Schein ist aber verloren gegangen. Aus den, von mir eingesehenen Personalkarteikarten* des Bundesarchivs und dem dazugehörigen „Alt-Schriftwechsel“** geht hervor das die offizielle Todesnachricht bereits im August 1947 bei dem Vater eingegangen sein muss.

Mit Datum vom 20.08.1947 teilt die Abwicklungsstelle der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen Deutschen Wehrmacht folgendes mit:
Die Dienststelle erfüllt hiermit die traurige Pflicht, Sie von dem Tode ihres Sohnes Günther in Kenntnis zu setzen. Er wurde am 14.06.45 in Braunschweig, Renneberg 3***, nach Verurteilung durch ein amerikanisches Militärgericht erschossen. Einzelheiten sind hier nicht bekannt.
Zwecks Registrierung dieses Sterbefalls und Veranlassung der Standesamtlichen Beurkundung wollen Sie bitte den amtlichen Fragebogen ausfüllen und mit diesem Schreiben wieder hier einsenden.
Der letzte Brief Ihres Sohnes wird Ihnen anliegend übersandt.

1 Anlage

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Somit ist nun dokumentiert wann Herr Schulz den Abschiedsbrief seines Sohnes Günther bekommen hat.
*** Es handelt sich hierbei, mit Sicherheit, um die Vollzugsanstalt.

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Eine Meldung vom 20.03.1945 besagt das Günther Schulz seit dem 23.12.1944 im Raum Malmedy vermisst wird. Auf den Personalkarteikarten von Günther Schulz wird von dessem Tod zum ersten Mal mit einer Meldung vom 19.08.1947 berichtet. Das Datum der Hinrichtung wird hier zunächst auf den 14.06.1945 festgelegt, dann wird die „14“ durchgestrichen und eine „15“ wird darüber geschrieben. Es wird gemeldet das der Leichnam, nach der Hinrichtung an Franz Tatthoff, Direktor des Stadtgefängnis, überwiesen wurde. In einer Meldung vom 10.02.1948 wird das Sterbedatum dann wieder auf den 14.06.1945 zurückdatiert. Der Text dieser Meldung ist fast identisch wie die vom 19.08.1947.
*/** Signatur siehe Quellenannachweis.

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Schreiben vom Februar 1948 gerichtet an den Vater von Leutnant Günther Schulz.
Der dazugehörige Totenschein (RAD-94327) vom Roten Kreuz in Genf ist verloren gegangen.
Quelle: © Wolfgang Stienes.

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Aus dem Nachlass von Heinz Schulz. Der Freispruch muss
für viele Angehörige ein Schlag ins Gesicht gewesen sein.

  • Rotes Kreuz

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Auskünfte des Internationalen Roten Kreuzes (IKRK) in Genf
(International Committee of the Red Cross, ICRC)

Die RAD-Nummer lautet 94327.

Der Schein wurde am 6. August 1947 unterschrieben und abgestempelt von Charles G Lauer US WD CIVILIANS DIRECTOR PWIB. Der medizinische Offizier, der das Death Certificate signierte, war Lt.Col.MC. William H. Brien (0429723). Der dritte, der das Dokument unterzeichnete war Colonel, Infantry, Provost Marshal Robert C. Andrevs.

Am 10.06.1945 wurde die Hinrichtung vom Hauptquartier der 9. US-Armee autorisiert.

Bezüglich des Verbleibs des Leichnams, der Grablage und der persönlichen Gegenstände wird auf Franz Tatloff, Direktor des Stadtgefängnisses Braunschweig verwiesen.

  • Grabstelle

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Das Grab der Familie Schulz, auf dem Neusser Friedhof. Hier wurde die Urne von Leutnant Schulz 1948 bestattet.
Foto: © Wolfgang Stienes.

KvK nummer: 65620410
IBAN: NL92 RABO 0355 2784 56
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