Die Defence of Canada Regulations waren eine Reihe von Notmaßnahmen, die am 3. September 1939 eingeführt wurden. Zu den extremen Sicherheitsmaßnahmen, die nach den Verordnungen zulässig waren, gehörten der Verzicht auf das Habeas Corpus* und das Recht auf ein Gerichtsverfahren, Internierungen, Verbote bestimmter politischer und kultureller Gruppen, Einschränkungen der Meinungsfreiheit, einschließlich des Verbots bestimmter Veröffentlichungen, und die Beschlagnahme von Eigentum.
Abschnitt 21 der Verordnungen erlaubte es dem Justizminister, alle Personen ohne Anklageerhebung zu inhaftieren, die sich „in einer der öffentlichen Sicherheit oder der Sicherheit des Staates abträglichen Weise verhalten könnten.
Die Verordnungen wurden genutzt, um Gegner im Zweiten Weltkriegs zu internieren, insbesondere Faschisten und Kommunisten sowie Gegner der Wehrpflicht. Im Rahmen dieser Verordnung wurden japanische Kanadier interniert und ihr Eigentum für die Dauer des Krieges beschlagnahmt. Deutsch-Kanadier mussten sich beim Staat registrieren lassen, und einige deutsche und italienische Kanadier wurden inhaftiert. Auf der Grundlage der Verordnungen wurden 1940 auch die Kommunistische Partei Kanadas sowie mehrere mit ihr verbündete Organisationen wie die Young Communist League, die League for Peace and Democracy, die Ukrainian Labour Farmer Temple Association, die Finnish Organization of Canada, die Russian Workers and Farmers Clubs, die Polish Peoples Association und die Croatian Cultural Association, die Hungarian Workers Clubs und die Canadian Ukrainian Youth Federation verboten. Auch verschiedene faschistische Gruppen wie die Canadian National Socialist Unity Party und die Canadian Union of Fascists wurden verboten. Nichtkommunistische Gewerkschaftsführer wurden ebenfalls inhaftiert.

*Zum Original des Artikels, https://en.wikipedia.org/wiki/Defence_of_Canada_Regulations

*Hier nun der Paragraph (in rot der betreffende Absatz) auf dem die Anklage beruhte:

Sicherung von Informationen, die für den Feind nützlich sind.

16. Niemand darf in einer Weise, die geeignet ist, die Sicherheit des Staates oder die wirksame Durchführung des Krieges zu beeinträchtigen, Dokumente oder andere Informationen, die Informationen über eine der folgenden Angelegenheiten sind oder zu sein vorgeben, beschaffen, aufzeichnen, anderen Personen mitteilen, veröffentlichen oder in seinem Besitz haben, nämlich: –

(a) Anzahl, Beschreibung, Bewegung, Ausrüstung, Disposition, Bewegung oder Zustand von Streitkräften, Schiffen oder Flugzeugen Seiner Majestät;

(b) Operationen oder geplante Operationen von Streitkräften, Schiffen oder Flugzeugen Seiner Majestät;

(c) Maßnahmen zur Verteidigung oder Befestigung eines Ortes im Auftrag Seiner Majestät;

(d) Anzahl, Beschreibung oder Aufenthaltsort von Kriegsgefangenen;

(e) Kriegsmunition;

(f) jede andere Angelegenheit, über die Informationen für den Feind direkt oder indirekt nützlich wären oder sein könnten.

Zum Originaltext des Gesetztes (des Paragraphen);
https://archive.org/details/defenceofcanadar1939cana/page/26/mode/2up?view=theater

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